Die Verluste würden von den Kunden im Verhältnis zum Anteil des Geldes geteilt, das bei der gescheiterten Bank gehalten wird. Gelder, die auf diese Weise verloren werden, können im Rahmen des FSCS bis zu einer Obergrenze von £ 85.000 pro Person und Institution und, vorbehaltlich anderer bei der betreffenden Bank gehaltener Guthaben, ausgeglichen werden.
Mehr darüber was genau vom FSCS abdeckt wird und wer Ansprüche erheben darf, erfahren Sie auf der Website www.fscs.org.uk.
Sollten Sie dort nicht alle Antworten finden, können Sie eine E-Mail an kontakt.at@ig.com schicken oder anrufen unter 0800 202 512.
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