Umgang mit Kundengeldern
Hier erfahren Sie, wie Ihr Geld und Ihre Wertpapiere bei IG abgesichert sind.
Informationen und Hilfe zur Eröffnung eines Handelskontos erhalten Sie unter +49 69427299103 oder per E-Mail an info.de@ig.com.
Deutschsprachig von Montag bis Freitag 8:30–20:00 Uhr und englischsprachig rund um die Uhr (Samstag und Sonntag 10:00–18:00 Uhr MEZ).
Kontakt: +49 69427299103
Wesentliche Informationen
Alle Kundengelder werden auf gesonderten Konten bei regulierten Banken oder in qualifizierten Geldmarkfonds (QMMF) gehalten.
Kundengelder und -wertpapiere werden niemals mit Geldern oder Vermögenswerten der IG Europe GmbH vermischt.
Die IG Europe GmbH hält sich in Bezug auf Kundengelder und die Anlage in QMMF an die strengen aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Ihre Wertpapiere werden bei einer Depotbank auf segregierten (explizit als Kundeneigentum erkennbaren) Treuhandkonten aufbewahrt.
Die IG Europe GmbH verwendet Kundengelder nicht für eigene Geschäftszwecke (oder zur Abdeckung von Marginanforderungen unserer eigenen Sicherungsgeschäfte) und gibt diese nicht an die Gegenparteien von Sicherungsgeschäften weiter.
Kundengelder und -wertpapiere sind im unwahrscheinlichen Falle einer Liquidierung vor Gläubigern geschützt.
Wie behandelt IG Europe GmbH Kundengelder und -wertpapiere?
Anders als Banken sind Wertpapier(handels)institute wie die IG Europe GmbH dazu verpflichtet, Kundeneinlagen und Wertpapiere getrennt von eigenen Mitteln zu verwahren. Das bedeutet, dass IG Europe diese nicht zu eigenen Geschäftszwecken verwenden kann und darf und, dass sowohl die Einlagen als auch Wertpapiere im Fall der Insolvenz der IG Europe geschützt sind (dazu siehe im Folgenden).
IG Europe GmbH ist reguliert durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zum Schutz der Kundengelder überwacht die BaFin diese Institute bezüglich der Einhaltung relevanter rechtlicher und regulatorischer Anforderungen (§ 84 WpHG, § 16 MiFID II, § 10 WpDVerOV).
Was geschieht mit den Geldern, die ich bei der IG Europe GmbH einzahle?
Kundengelder werden separat von dem eigenem Vermögen der IG Europe GmbH auf Treuhandkonten verwahrt. Ihre Einlagen bleiben damit weiterhin in Ihrem Eigentum. Im Falle einer Insolvenz der IG Europe GmbH sind Kundengelder aufgrund der separaten Verwahrung vor Ansprüchen Dritter geschützt. Jedoch kann IG Europe im Einzelfall Ansprüche auf verwahrte Kundengelder geltend machen, soweit sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem jeweiligen Kunden und der IG Europe GmbH Ansprüche aus Zurückbehaltung oder Pfandrecht ergeben.
Die IG Europe GmbH teilt dabei die treuhänderische Verwahrung auf verschiedene Banken auf. Weitere Informationen darüber, wie die IG Europe GmbH Ihre Kundengelder und Wertpapiere hält, finden Sie hier.
Um unser Kreditrisiko zu diversifizieren, werden wir unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften die Kundengelder nicht nur bei renommierten Banken, sondern alternativ auch in qualifizierten Geldmarktfonds („QMMFs“) halten. Ein QMMF besteht hauptsächlich aus risikoarmen Anlagen wie Staatsanleihen.
Was einen QMMF „qualifiziert“ ist, dass höhere regulatorische Standards bei Qualität und Liquidität erfüllt werden müssen als bei anderen Geldmarktfonds.
QMMFs bieten der IG Europe GmbH eine Alternative, Gelder der Kunden zu halten, ohne deren Sicherheit zu gefährden. Sie sind ein Standardinstrument, das von großen Finanzinstituten zur Diversifizierung des Kreditrisikos eingesetzt wird.
Die IG Europe GmbH wird Gelder in einigen der größten und etabliertesten QMMFs der Welt platzieren, die von führenden Fondsmanagern wie Blackrock und JP Morgan Asset Management verwaltet werden. Details finden Sie hier.
Was geschieht mit Wertpapieren, die ich bei der IG Europe GmbH gekauft habe oder über die IG Europe GmbH halte?
Ihre Wertpapiere werden durch eine renommierte Depotbank treuhänderisch aufbewahrt und gelten rechtlich als Sondervermögen. Ebenso wie Kundengelder verbleiben diese damit explizit in Ihrem Eigentum und weder die IG Europe GmbH, noch deren Gläubiger können diesbezüglich Ansprüche, Pfand- oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Ihre Wertpapiere können dabei zusammen mit Wertpapieren anderer Kunden verwahrt werden (Sammelverwahrung), keinesfalls jedoch mit eigenen Wertpapieren IG Europe GmbH. Details finden Sie hier.
Was geschieht mit Kundengeldern oder Wertpapieren im Falle der Insolvenz der IG Europe GmbH oder den aufbewahrenden Instituten?
Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der IG Europe GmbH erhalten die Kunden ihre segregierten Einlagen (vorbehaltlich bestehender vertraglicher Ansprüche der IG Europe gegen den Kunden) und Wertpapiere abzüglich damit verbundener Verwaltungskosten von den jeweils verwahrenden Banken zurück.
Die IG Europe GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen zugeordnet. Die EdW gewährt insbesondere privaten (Klein-)Anlegern einen Mindestschutz ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften gegenüber einem zugeordneten Institut. Die EdW leistet eine Entschädigung nach der Maßgabe des Anlegerentschädigungsgesetzes (AnlEntG), wenn ein zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Anleger 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20.000 Euro) gegen das betroffene Wertpapierhandelsunternehmen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausschlussgründe sind in § 3 Abs. 2 AnlEntG geregelt.
Schutz- bzw entschädigungsberechtigt sind Privatpersonen sowie Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften. Ausnahme hierbei sind Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie die öffentliche Hand (§ 3 Abs. 2 Anlegerentschädigungsgesetz - AnlEntG), welche auf Basis einer gesonderten Vereinbarung mit IG („Title Transfer Collateral Arrangement“; Sicherungsvereinbarung zur Eigentumsübertragung) im Wege der Vollrechtsübertragung durch IG, nicht getrennt verwahrt werden.
Sollte die Auszahlung der Kundengelder durch die verwahrende Bank nicht möglich sein, gilt Folgendes:
Für Kunden der IG Europe GmbH sind die drittverwahrten Geldeinlagen im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes bis zu einem Wert von 100.000 € (oder je nach Schutzumfang der jeweiligen Banken in einem entsprechenden Gegenwert in Fremdwährungen) abgedeckt. Die Einlagen von Kunden der IG Europe GmbH werden dabei nur von Banken gehalten, welche unter diese Sicherungsregelung fallen. Details finden Sie hier.
Wenn Gelder in einem QMMF gehalten werden, sind Einlagensicherungssysteme nicht relevant. Für die Zuteilung von QMMFs gelten die gleichen strengen Sicherheitsvorschriften wie für Aktien. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen vom Unternehmensvermögen getrennt ist und in dem höchst unwahrscheinlichen Fall, dass IG Europe GmbH sein Geschäft aufgeben muss, vollständig erstattungsfähig ist.
Der QMMF ist ein eigenständiges, unabhängiges Sondervermögen vom Fondsverwalter. Dies bedeutet, dass z.B. auch im Falle einer Insolvenz von Blackrock diese keine Auswirkungen auf die von Blackrock ausgegebenen QMMFs hat.
Im Falle eines Kreditereignis kann es dazu kommen, dass der QMMF den Anlegern keine Rückzahlungen leisten kann. Das Risiko hierfür ist angesichts der Diversifizierung, dem Halten von kurzfristigen Instrumenten, Mindestbonität und regulatorischen Standards als gering einzustufen.
Ergänzend beachten Sie bitte auch folgende Bail-in Vorgaben
Diese Seite sollte Ihnen die wichtigsten Informationen bieten. Sie können jedoch bei weiteren Fragen eine E-Mail an info.de@ig.com senden oder die kostenfreie Hotline 0800 664 8454 anrufen.
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