Der Begriff Bezugsrecht beschreibt das Recht von Altaktionäre bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien des betreffenden Unternehmens zu kaufen. Dieses Angebot unterscheidet sich von anderen zusätzlichen Aktienangeboten, bei denen Aktien allen Investoren zum Kauf zur Verfügung stehen.
Beim Bezugsrecht werden die Aktien nicht dem aktuell zum Verkauf stehenden Angebot der Gesellschaft, sondern dem Unternehmen selbst entnommen. Aufgrund der Tatsache, dass ausschließlich den bereits bestehenden Aktionären neue Anteile angeboten werden, hofft die Gesellschaft eine Verwässerung ihres Kapitals zu vermeiden.
Üblicherweise werden mit dem Bezugsrecht Aktien zu einem niedrigeren Kurs als dem aktuellen Marktpreis angeboten, jedoch unter der Voraussetzung, dass das Angebot innerhalb eines bestimmten Zeitraums angenommen wird. Als zusätzlicher Anreiz wird den Aktionären gelegentlich die Möglichkeit eingeräumt, die zusätzlichen Aktien am Generalmarkt zu verkaufen.