Automatischer Informationsaustausch (AEOI)
Bitte beachten Sie, dass diese Seite nur allgemeine und keine ausführlichen Informationen enthält und dass diese mit der Zeit Änderungen und/oder Ergänzungen unterliegen können. Diese Seite kann nicht als Ersatz für offizielle AEOI-Publikationen (Automatic Exchange of Information) verwendet werden und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Was ist ein automatischer Informationsaustausch?
Der automatische Informationsaustausch ist eine globale Initiative, bei der Länder automatisch Finanzinformationen über Gebietsfremde austauschen. Der automatische Informationsaustausch wird in der Regel durch Vereinbarungen wie den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development; OECD) entwickelten gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard; CRS) erleichtert.
Finanzinstitute in den teilnehmenden Ländern sammeln Informationen über Kontoinhaber, auch über Gebietsfremde, und melden diese den jeweiligen Steuerbehörden. Diese tauschen Informationen jährlich automatisch mit den Steuerbehörden der anderen teilnehmenden Länder aus.
Das Ziel ist es, die Transparenz und Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten zu verbessern und es Einzelpersonen sowie juristischen Personen zu erschweren, Vermögen oder Einkünfte auf Offshore-Konten zu verbergen. AEOI unterstützt Länder bei der Durchsetzung von Steuergesetzen und der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung.
Wer sind die teilnehmenden Länder?
Die Liste der aktiven bilateralen Austauschbeziehung zwischen teilnehmenden Länder kann auf der OECD-Website eingesehen werden. Die Liste der teilnehmenden Länder und der schweizer Partnerländer finden Sie auch auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert und hat Vorrang vor der OECD-Liste.
Wer ist von AEOI betroffen?
Betroffen sind alle Kunden, die ihren Wohnsitz in meldepflichtigen Rechtsräumen haben, sowohl Einzelpersonen wie auch juristische Personen.
Nehmen wir an, dass ein französischer Kunde mit Sitz in einem Land Vermögenswerte in einem anderen Land hält. In diesem Fall unterliegt ein solcher Kunde potenziell der AEOI-Berichterstattung. Bitte beachten Sie, dass nur Länder, in denen ein AEOI-Abkommen in Kraft ist, Informationen austauschen können.
Andererseits unterliegen Onshore-Verpflichtungen nicht der Meldepflicht nach dem AEOI-Standard. Wenn beispielsweise Kunden Vermögenswerte bei einem Finanzinstitut in ihrem Wohnsitzstaat hinterlegt haben, ist die AEOI-Berichterstattung für diese Kunden in Bezug auf diese Vermögenswerte nicht relevant (z. B. ein französischer Gebietsansässiger mit in Frankreich hinterlegten Vermögenswerten).
Welche Auswirkungen hat der automatische Informationsaustausch auf Kunden?
Nach dem AEI-Standard müssen Banken den AEOI-Status (d. h. die Steueransässigkeit von Einzelpersonen und die Steueransässigkeit sowie die Art des Unternehmens von juristischen Personen) sowohl für neue als auch für bestehende Kunden identifizieren und dokumentieren.
In erster Linie verwendet die IG Bank bereits gespeicherte Informationen. IG kann Kunden jedoch bitten, die folgenden Identifizierungsinformationen anzugeben und diese prüfen:
- Name
- Adresse
- Geburtsort* (für Einzelpersonen)
- Geburtsdatum* (für Einzelpersonen)
- Land/Länder des steuerlichen Wohnsitzes
- Steueridentifikationsnummer(n)*
- Art des Unternehmens (juristische Personen)
* Dies gilt nicht in allen Ländern und unterliegt den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen.
Sobald ein Kunde im Sinne von AEOI als meldepflichtige Person definiert wurde, muss die Bank einen solchen Kunden jährlich ihren lokalen Steuerbehörden melden. Anschliessend tauscht die örtliche Steuerbehörde diese Informationen mit der Steuerbehörde des Landes aus, in dem der Kunde steuerlich ansässig ist. Die den Steuerbehörden gemeldeten Informationen umfassen:
- Identifizierungsinformationen (z. B. Name der Einzelperson oder des Unternehmens, Kundenadresse, steuerlicher Wohnsitz, Steueridentifikationsnummer)
- Kontoinformationen (z. B. Name des Finanzinstituts, Kontonummer)
- Finanzielle Informationen (z. B. Kontostand, Gewinne und Verluste, Gesamtbeträge der Dividenden oder gutgeschriebene Zinsen)*
* Beachten Sie, dass es aufgrund der unterschiedlichen Wechselkurse und Berichtsregeln zu Schwankungen bei den endgültigen Beträgen kommen kann.
Wie sicher ist der AEOI-Datenaustausch?
Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des automatischen Informationsaustausches. OECD verfügt über detaillierte Regeln zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, die sowohl auf rechtlicher als auch auf operativer Ebene vorhanden sein müssen, damit ein Land AEOI anwenden kann. Die lokalen Steuerbehörden dürfen die erhaltenen Informationen nicht an andere lokale Regierungseinrichtungen weitergeben. Ein Land kann die Übermittlung von Daten an sein Partnerland ablehnen, wenn die von OECD festgelegten Regeln nicht eingehalten werden.
Wie beeinflusst AEOI das Schweizer Bankgeheimnis?
Für die Schweiz bedeutet die Einführung und Umsetzung von AEOI, dass das Bankgeheimnis für steuerliche Zwecke nicht mehr für Kunden gilt, die in einem Land ansässig sind, in dem AEOI in Kraft ist. Dagegen wird das inländische Bankgeheimnis für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz von der Umsetzung des neuen Standards nicht berührt.
Kann die IG Bank einen Kunden in Bezug auf AEOI beraten?
Die IG Bank ist nicht berechtigt, Rechts- oder Steuerberatung zu leisten. Wenn Sie als Kunde Fragen zur Bestimmung des/der steuerlichen Wohnsitzstaate/s und der Unternehmensklassifizierung haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuer- oder Rechtsberater.