Bitte beachten Sie, dass diese Seite nur allgemeine und keine ausführlichen Informationen enthält und dass diese mit der Zeit Änderungen und/oder Ergänzungen unterliegen können. Das Finanzdienstleistungsgesetz räumt Finanzintermediären und Aufsichtsbehörden zwei Jahre Zeit ein, ihre Verfahren und Praktiken zu entwickeln und anzupassen, um dem Gesetz nachzukommen. Weitere Informationen zu diesem Gesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesrates.
Ziele und Fristen
Das Gesetz zielt darauf ab, die Kunden von Finanzdienstleistern zu schützen und vergleichbare Bedingungen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen durch Finanzdienstleister zu etablieren und trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes bei.
Hierfür legt es die Anforderungen der Ehrlichkeit, Sorgfalt und Transparenz bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen fest und regelt das Angebot von Finanzinstrumenten.
Alle Finanzdienstleister (ob aufsichtspflichtig oder nicht) müssen das FIDLEG ab dem 1. Januar 2020 anwenden, mit einer Übergangsfrist von maximal zwei Jahren für bestimmte Aspekte.
Geltungsbereich
Das FIDLEG gilt in der Schweiz für alle professionellen Finanzdienstleister, einschliesslich Banken und Emittenten von Finanzinstrumenten.
Finanzdienstleistungen umfassen unter anderem:
- den Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten,
- die Annahme und Übermittlung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten,
Kundenklassifizierung
Das FIDLEG schreibt vor, dass Kunden in eine der drei folgenden Kategorien eingestuft werden müssen:
Privatkunden
Privatkunden sind Kunden, die weder professionelle noch institutionelle Kunden sind (siehe Definitionen unten). Sie erhalten den höchsten Anlegerschutz, was mit einer strengeren Informationspflicht für die Bank, aber auch mit einem eingeschränkten Zugang zu bestimmten Finanzinstrumenten und -Diensten einhergeht.
Professionelle Kunden
Professionelle Kunden verfügen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung, um Anlageentscheidungen in voller Kenntnis der Art und des Umfangs der damit verbundenen Risiken zu treffen und die finanziellen Folgen dieser Entscheidungen tragen zu können. Sie erhalten einen begrenzten Anlegerschutz. Als professionelle Kunden gelten u. a. Grossunternehmen oder Unternehmen mit professioneller Tresorerie.
Institutionelle Kunden
Als institutionelle Kunden gelten die Kunden, die über Kenntnisse und Erfahrung verfügen, die mit denen von Finanzdienstleistern vergleichbar sind. Gemäss FIDLEG sind die gesetzlichen Verhaltensregeln – insbesondere die Informationspflicht von Finanzintermediären – für diese Kunden nicht anwendbar. Als institutionelle Kunden gelten Banken, Versicherungsunternehmen und andere Finanzintermediäre, die einer prudenziellen Aufsicht in der Schweiz oder im Ausland unterstehen.
Änderung der Kundenklassifizierung
Im Rahmen des FIDLEG haben Kunden das Recht, Ihren Kundenstatus auf schriftlichen Antrag zu ändern, sofern sie alle Bedingungen erfüllen.
Klassifizierungsänderung zu einer Kategorie, die verminderten Anlegerschutz bietet (Opting-out)
Vermögende Privatkunden oder für vermögende Privatkunden ohne professionelle Tresorerie errichtete private Anlagestrukturen können erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen, wenn:
1. Der Kunde oder die private Anlagestruktur
a) über ein Vermögen von mindestens 500 000 CHF verfügt und
b) aufgrund der persönlichen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügt, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen;
oder
2. Der Kunde oder die private Anlagestruktur über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen CHF verfügt.
In diesen Beträgen sind Vermögenswerte wie Immobilien, Sozialversicherungsansprüche oder Pensionsfondsvermögen nicht enthalten.
Schweizerische und ausländische kollektive Kapitalanlagen und deren Verwaltungsgesellschaften, die keiner prudenziellen Aufsicht unterstehen, können erklären, dass sie als institutionelle Kunden gelten wollen.
Vorsorgeeinrichtungen und andere Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, können erklären, dass Sie als institutionelle Kunden gelten wollen, sofern sie über eine professionelle Tresorerie verfügen.
Änderung zu einer Kategorie, die erweiterten Anlegerschutz bietet (Opting-in)
Professionelle Kunden können beantragen, als Privatkunden gelten zu wollen und institutionelle Kunden können beantragen, als professionelle Kunden gelten zu wollen.
Verhaltensregeln
Das FIDLEG enthält die folgenden Verhaltensregeln (Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um keine vollständige Liste der Verhaltensregeln handelt, sondern um diejenigen, die für IG Bank S.A. Anwendung finden).
Informationspflicht:
Die Informationspflicht umfasst sowohl Sachdaten über den Finanzdienstleister als auch Informationen über die von ihm angebotenen Finanzdienstleistungen.
Der Finanzdienstleister informiert seine Kunden über:
- seinen Namen und seine Adresse;
- sein Tätigkeitsfeld und seinen Aufsichtsstatus;
- die Möglichkeit zur Einleitung von Vermittlungsverfahren vor einer anerkannten Vermittlungsstelle;
- die allgemeinen mit bestimmten Finanztransaktionen verbundenen Risiken.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Privatkunden erhalten ein Basisinformationsblatt für jedes im FIDLEG erfasste Finanzinstrument, das ihnen persönlich empfohlen wird. Jedes Basisinformationsblatt beinhaltet Informationen über die Merkmale, Risiken und Kosten des jeweiligen Finanzinstruments und ermöglicht somit einen leichteren Vergleich der Finanzinstrumente.
Angemessenheitsprüfung
Die IG Bank S.A. unterzieht ihre Kunden bei der Kontoeröffnung einer Angemessenheitsprüfung, auch wenn dies vom FIDLEG nicht verlangt wird. Die mit Differenzkontrakten (CFDs) verbundenen Risiken sind signifikant und das Produkt ist nicht für alle angemessen. Mehr Informationen über die Angemessenheitsprüfung der IG Bank S.A. finden Sie in unserem Risikohinweis.
Dokumentations- und Berichtspflicht
Finanzdienstleister sind dazu verpflichtet, die mit den Kunden vereinbarten Finanzdienstleistungen und die über sie erhobenen Informationen zu dokumentieren.
Transparenz und Sorgfalt bei der Ausführung von Kundenaufträgen
Finanzdienstleister gewährleisten die bestmögliche Ausführung der Aufträge ihrer Kunden, d. h. dass das bestmögliche Ergebnis in finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht erreicht wird. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Bestmögliche Ausführung.
Diese Verhaltensregeln gelten nicht für institutionelle Kunden.