Der Google Aktiensplit – der Verlauf und die wichtigsten Fakten
Im Folgenden wird Ihnen erläutert, was der Google Aktiensplit war, wie er sich auf die Aktienkurse ausgewirkt hat und ob es in Zukunft wieder vorkommen kann.
Google Aktiensplit – Verlauf
Zunächst ist beim Verlauf des Aktiensplits zu beachten, dass das Unternehmen zwei Klassifizierungen von börsennotierten Aktien hat. Google-Aktien mit dem Börsenticker GOOGL sind der A-Klasse zugewiesen, worauf Aktien mit dem Börsenticker GOOG der C-Klasse zugewiesen sind.
Die Aktien der A-Klasse waren die einzigen, die bis zum 3. April 2014 öffentlich zugänglich waren, bis Google einen Aktiensplit zur Schaffung der C-Aktienklasse durchführte. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Auswirkungen des Aktiensplits der A-Klasse bezüglich der Erzeugung des C-Klasse-Bestands.
Google-Aktiensplit der A-Aktien (GOOGL)
Durchführung des Splits | Splitverhältnis | Preis vor dem Split | Preis nach dem Split |
GOOGL, 3. April 2014 | 1998/1000 | 1135,10 $ | 567,55 $ |
Die Aufteilung sollte sicherstellen, dass die Gründer Larry Page und Sergey Brin die Mehrheit der Stimmrechte an dem Unternehmen beibehalten und gleichzeitig der Aktienkurs von Google um die Hälfte gesenkt wird. Durch die Schaffung der neuen C-Aktienklasse wurde die Mehrheitsfrage gelöst, denn sie besitzt kein Stimmrecht bei Hauptversammlungen.
Dieses Vorgehen war damals umstritten, da Google nicht nur neue Aktien ausgab, sondern auch eine neue Klassifizierung von Aktien mit reduziertem Stimmrecht schuf. Allerdings haben seitdem weitere Unternehmen wie Facebook (FB), Snap Inc. (SNAP) und Under Armour (UA) die Vorteile der Wahrung des Stimmrechts auf der obersten Führungsebene erkannt.
Eine weitere Aufteilung erfolgte am 27. April 2015 und betraf nur Aktien der C-Klasse. Dabei handelte es sich nicht um einen Aktiensplit im herkömmlichen Sinne, sondern um eine Form der Kompensation, bei der 2,7455 Aktien für je 1000 Aktien gewährt wurden, die sich bereits im Besitz eines Investors befanden. Dies geschah unter der Annahme, dass die C-Aktienklasse aufgrund ihres fehlenden Stimmrechts mit einem Nachlass gegenüber der A-Aktienklasse gehandelt würde. Weiter im Artikel wird näher darauf eingegangen.
Google-Aktiensplit der C-Aktien (GOOG)
Durchführung des Splits | Splitverhältnis |
Preis vor dem Split | Preis nach dem Split |
GOOG, 27. April 2015 | 2,7455/ 1000 | - | - |
Neben den Aktien der A- und C-Klassen gibt es auch Google-Aktien der B-Klasse, die sich im Besitz einer Handvoll Direktoren und der beiden Gründer befinden. Die Aktien der B-Klasse besitzen im Vergleich zu den Aktien der A-Klasse die zehnfachen Stimmrechte und die Besitzer der B-Aktien erhielten ebenso eine C-Aktie für jede B-Aktie, die sie zum Zeitpunkt des ersten Splits am 3. April 2014 hielten.
Beispiel – Google Aktiensplit
Angenommen, ein Trader besaß vor dem Split 1000 Google-Aktien, wie zum Beispiel beim Google Aktiensplit am 3. April 2014. Nach dem Split würde der Trader 1000 Google-Aktien der A-Klasse sowie 998 Google-Aktien der C-Klasse besitzen, da es ein 1998/1000-Split war.
Zum 31. Januar 2019 befanden sich 299.360.029 Aktien der A-Klasse, 46.535.019 Aktien der B-Klasse und 349.291.348 Aktien der C-Klasse im Umlauf.1
Trotz der relativ geringen Anzahl der im Umlauf befindlichen B-Aktien verfügen jedoch diese Aktien aufgrund ihrer zehnfachen Stimmrechte über 465.350.190 Stimmen. Das ist ein enormer Anstieg gegenüber der öffentlich zugänglichen Aktien der A-Klasse, die nur 299.360.029 Stimmen besitzen.
Die folgende Tabelle zeigt die vollständige Beteiligung und das Stimmrecht der Geschäftsführer und Direktoren von Google und Alphabet. Eine Einbeziehung der C-Aktienklasse unterbleibt, da sie kein Stimmrecht haben.
A-Klasse | B-Klasse | Gesamtes Stimmrecht2 | |
Larry Page | - | 19.952.558 | 26,1 % |
Sergey Brin | - | 19.263.666 | 25,2 % |
Eric E. Schmidt | 200.722 | 3.996.311 | 5,3 % |
Ruth M. Porat | 3000 | - | * |
Sundar Pichai | 16.205 | - | * |
David C. Drummond | 94.977 | 12.500 | * |
L. John Doerr | 145.594 | 1.117.447 | 1,5% |
Roger W. Ferguson Jr. | - | - | - |
Diane B. Greene | 184 | - | * |
John L. Hennessy | 4293 | - | * |
Ann Mather | 1680 | - | * |
Alan R. Mullaly | - | - | - |
K. Ram Shriram | 144.037 | - | * |
Robin L. Washington | - | - | - |
All executive officers and directors | 610.692 | 44.315.482 | 58% |
* Sagt aus, dass die Stimmrechte weniger als 1 % ausmachen.
Die Bedeutung der Google-Aktienklassen
Derzeit gibt es drei Klassen von Google-Aktien: A, B und C. Jede dieser verschiedenen Klassen wird im Folgenden näher erläutert.
Google-Aktien der A-Klasse
Google-Aktien der A-Klass (GOOGL) werden im Vergleich zu den C-Klasse-Aktien stets mit einer Prämie gehandelt. Das liegt daran, dass der Markt den Stimmrechten, die ein Anleger erhält, wenn er Aktien der A-Klasse kauft, einen Wert zuweist.
In der Regel liegt die Prämie bei der A-Klasse zwischen 1 % und 5 %, wobei sich die beiden Klassifizierungen der börsennotierten Google-Aktien generell in enger Relation zueinander bewegen.
Im Zeitraum von Januar 2018 bis Januar 2019 bewegte sich der Schlusskurs der A-Aktie zwischen 984,66 $ und 125,50 $ pro Aktie. Im Gegensatz dazu bewegte sich der Schlusskurs der Google-Aktie der C-Klasse zwischen 976,21 $ und 1268,32 $ pro Aktie.
Obwohl sie nicht die gleiche Anzahl von Stimmrechten gewähren wie Aktien der B-Klasse, ist der Besitz von Aktien der A-Klasse der einzige Weg, damit ein gewöhnlicher Anleger oder ein Außenstehender von Google in der Lage sein wird, über Entscheidungen während einer Hauptversammlung abzustimmen.
Google-Aktien der B-Klasse
Die Aktien der B-Klasse werden von Branchenkennern, Direktoren und den Gründern von Alphabet und Google gehalten. Der Großteil dieser Google-Aktien befindet sich in den Händen von Larry Page und Sergey Brin, ein kleinerer Teil wird vom ehemaligen Google Chief Executive Officer (CEO) Eric E. Schmidt, dem unabhängigen Direktor L. John Doerr und dem Senior Vice President und Chief Legal Officer David C. Drummond gehalten.
Einige argumentieren, dass eine Investition in Alphabet – das gilt bei vielen Silicon Valley-Unternehmen – eher einer Investition in das Management und die Gründer entspricht. Infolgedessen stellen Page und Brin durch die Beibehaltung der Stimmrechtsmehrheit sicher, dass das Vertrauen der Investoren in ihr Unternehmen bestehen bleibt, sofern sie beide weiterhin an der Spitze stehen.
Google-Aktien der C-Klasse
Sie (GOOGL) wurden nach dem ersten Aktiensplit im April 2014 eingeführt. Der Besitz dieser Aktien gewährt kein Stimmrecht bei den Hauptversammlungen. Die Google-Aktie der C-Klasse wird mit einem leichten Abschlag gegenüber der A-Aktienklasse gehandelt, allerdings bewegen sich die beiden Preise oft in Korrelation.
Seit der Gründung wurde die C-Aktienklasse einmal gesplittet. Wie bereits erwähnt, handelte es sich hierbei nicht um einen Aktiensplit im klassischen Sinne. Stattdessen war es eine Form der Kompensation von Aktienanlegern der C-Klasse unter der Annahme, dass sie mit einem leichten Abschlag auf Aktien der A-Klasse handeln würden.
Diese Vergütung in Form von 2,7455 Aktien für je 1000 Aktien der C-Klasse, die ein Anleger hielt, wurde gewährt, wenn der Aktienkurs der C- und A-Klasse im ersten Jahr um mehr als 1 % voneinander abweicht. Seit dem ersten Jahr der Kompensation werden die Aktionäre der C-Klasse nicht mehr für Preisabweichungen entschädigt.
Die Schaffung der C-Aktienklasse ermöglichte es Google auch, Mitarbeitern und Führungskräften Aktienanreize anzubieten. Durch den Verkauf der Aktien und der daraus erzielten Einnahmen wurden Übernahmen erleichtert, ohne dass Page oder Brin die Mehrheit der Kontrolle über ihr Unternehmen abgeben mussten.
Wird Google einen weiteren Aktiensplit durchführen?
Viele Investoren spekulieren derzeit darüber, ob Google wieder einen Aktiensplit durchführen wird. Zum einen macht der aktuelle Aktienkurs die Aktien für bestimmte Anleger unzugänglich, insbesondere für diejenigen, die nur in Teilzeit traden oder nicht über viel Eigenkapital verfügen.
Larry Page und Sergey Brin haben jedoch erklärt, dass sie sich darüber keine Sorgen machen und dass sie es vorziehen, dass ihre Investoren ein langfristiges Interesse an der Vision von Google haben, anstatt dass Investoren und Trader nur einen schnellen Gewinn aus Google-Aktien zu erzielen versuchen.
Da sie die Mehrheit der Stimmrechte besitzen, muss jeder zukünftige Aktiensplit oder jede zukünftige Erhöhung der Stimmrechte für die Aktionäre von beiden Gründern genehmigt werden, damit er durch den Vorstand gehen kann. Beim Bestehen der bisherigen Abstimmungsergebnisse, besteht kein Interesse an einem weiteren Aktiensplit.
Haftungsausschluss: Da in diesem Artikel alle Aktiensplits vor der Gründung von Alphabet Inc. stattfanden, haben wir sie als Google-Aktiensplits und nicht als Aktiensplits von Alphabet benannt.
Fußnoten
1 United States Securities and Exchange Commission, 2018
2
United States Securities and Exchange Commission, 2019
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