Was geschieht mit Kundengeldern oder Wertpapieren im Falle der Insolvenz der IG Europe GmbH oder den aufbewahrenden Instituten?
Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der IG Europe GmbH erhalten die Kunden ihre segregierten Einlagen (vorbehaltlich bestehender vertraglicher Ansprüche der IG Europe gegen den Kunden) und Wertpapiere abzüglich damit verbundener Verwaltungskosten von den jeweils verwahrenden Banken zurück.
Die IG Europe GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen zugeordnet. Die EdW gewährt insbesondere privaten (Klein-)Anlegern einen Mindestschutz ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften gegenüber einem zugeordneten Institut. Die EdW leistet eine Entschädigung nach der Maßgabe des Anlegerentschädigungsgesetzes (AnlEntG), wenn ein zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Anleger 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20.000 Euro) gegen das betroffene Wertpapierhandelsunternehmen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausschlussgründe sind in § 3 Abs. 2 AnlEntG geregelt.
Schutz- bzw entschädigungsberechtigt sind Privatpersonen sowie Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften. Ausnahme hierbei sind Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie die öffentliche Hand (§ 3 Abs. 2 Anlegerentschädigungsgesetz - AnlEntG), welche auf Basis einer gesonderten Vereinbarung mit IG („Title Transfer Collateral Arrangement“; Sicherungsvereinbarung zur Eigentumsübertragung) im Wege der Vollrechtsübertragung durch IG, nicht getrennt verwahrt werden.
Sollte die Auszahlung der Kundengelder durch die verwahrende Bank nicht möglich sein, gilt Folgendes:
Für Kunden der IG Europe GmbH sind die drittverwahrten Geldeinlagen im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes bis zu einem Wert von 100.000 € (oder je nach Schutzumfang der jeweiligen Banken in einem entsprechenden Gegenwert in Fremdwährungen) abgedeckt. Die Einlagen von Kunden der IG Europe GmbH werden dabei nur von Banken gehalten, welche unter diese Sicherungsregelung fallen. Details finden Sie hier.
Wenn Gelder in einem QMMF gehalten werden, sind Einlagensicherungssysteme nicht relevant. Für die Zuteilung von QMMFs gelten die gleichen strengen Sicherheitsvorschriften wie für Aktien. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen vom Unternehmensvermögen getrennt ist und in dem höchst unwahrscheinlichen Fall, dass IG Europe GmbH sein Geschäft aufgeben muss, vollständig erstattungsfähig ist.
Der QMMF ist ein eigenständiges, unabhängiges Sondervermögen vom Fondsverwalter. Dies bedeutet, dass z.B. auch im Falle einer Insolvenz von Blackrock diese keine Auswirkungen auf die von Blackrock ausgegebenen QMMFs hat.
Im Falle eines Kreditereignis kann es dazu kommen, dass der QMMF den Anlegern keine Rückzahlungen leisten kann. Das Risiko hierfür ist angesichts der Diversifizierung, dem Halten von kurzfristigen Instrumenten, Mindestbonität und regulatorischen Standards als gering einzustufen.
Ergänzend beachten Sie bitte auch folgende Bail-in Vorgaben
Diese Seite sollte Ihnen die wichtigsten Informationen bieten. Sie können jedoch bei weiteren Fragen eine E-Mail an info.de@ig.com