Anlagevermögen ist ein langfristiger Vermögensteil eines Unternehmens, dessen voller Wert im Laufe eines Geschäftsjahres nicht realisiert wird. Dazu zählen Vermögensgegenstände, die keinen inneren Wert haben, wie zum Beispiel immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände wie Grundstücke oder Bauten, die nicht abnutzbar sind.
Anstatt sie zu buchen, werden sie häufiger kapitalisiert. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten nicht im Jahr, in dem das jeweilige Anlagegut gekauft wurde, sondern über seine Nutzungsdauer verteilt werden.
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Im Gegensatz zum Anlagevermögen bezeichnet das Umlaufvermögen alle kurzfristigen Investitionen eines Unternehmens. Dazu gehören Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und liquide Mittel. Schauen wir uns die einzelnen Komponenten genauer an:
Der Aufbau einer Bilanz hängt von der Art des jeweiligen Vermögensgegenstandes ab. Das Anlagevermögen wird typischerweise in langfristige Finanzanlagen, Sachanlagen – dazu gehören Grundstücke, Anlagen und die Ausstattung – sowie immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Warenzeichen aufgegliedert.
Finanzanlagen werden nur dann als Anlagevermögen eingestuft, wenn nicht erwartet wird, dass sie für ein Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten Gewinn generieren werden.
Als Beispiel eines Anlagevermögens nehmen wir einen Mobiltelefon-Hersteller. Ein Unternehmen benötigt eine Maschine zur Herstellung von Mobiltelefonen und kauft sie für 2 Mio. €. Die erwartete Nutzungsdauer der Maschine beträgt zehn Jahre. Das Unternehmen ist der Meinung, dass die Maschine nach dieser Zeit für 200.000 € verkauft werden kann.
In diesem Szenario beläuft sich der Abschreibungsaufwand auf 180.000 €. Er errechnet sich durch das Subtrahieren des Restwerts vom Anschaffungswert. Das Ergebnis wird anschließend durch die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes geteilt: ((2 Mio. - 200.000 €) / 10). Die Maschine wird vom Unternehmen am Ende ihrer Nutzungsdauer mit dem Restwert von 200.000 € abgerechnet.
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